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Bürgergeld und Nebenjob 2026: Wie viel darf ich verdienen?
Wer Bürgergeld bekommt, darf trotzdem arbeiten - das ist ausdrücklich erwünscht. Arbeit ist immer besser als keine Arbeit, und das Gesetz sieht klare Regelungen vor, wie ein Nebenverdienst auf das Bürgergeld angerechnet wird. Damit du weißt, was dir zusteht und was du melden musst, erklären wir dir hier alles Wichtige zum Thema Bürgergeld Nebenjob 2026.
Bürgergeld und Nebenjob - Die Grundregeln
Grundsätzlich gilt: Wer Bürgergeld erhält und zusätzlich Geld verdient, muss diesen Verdienst beim Jobcenter melden. Das Einkommen wird dann auf die Leistung angerechnet - aber nicht vollständig. Es gibt gesetzlich geregelte Freibeträge, die sicherstellen, dass sich Arbeit auch wirklich lohnt.
Der wichtigste Grundsatz: Die ersten 100 Euro im Monat sind komplett anrechnungsfrei. Du kannst also bis zu 100 Euro verdienen, ohne dass dein Bürgergeld auch nur um einen Cent sinkt.
Für alles über 100 Euro gibt es gestaffelte Freibeträge. Das bedeutet: Je mehr du verdienst, desto mehr wird angerechnet - aber nie alles. Du behältst immer einen Teil zusätzlich.
Den genauen Betrag für deine Situation kannst du im Bürgergeld-Rechner ausrechnen.
Hinzuverdienstgrenzen 2026
Hier ist die genaue Staffelung der Freibeträge beim Bürgergeld:
| Verdienst pro Monat | Freibetrag | Anrechnung auf Bürgergeld |
|---|---|---|
| Bis 100 € | 100 % frei | 0 € |
| 101 € – 520 € | 20 % frei | 80 % werden angerechnet |
| 521 € – 1.000 € | 30 % frei | 70 % werden angerechnet |
| 1.001 € – 1.200 € | 10 % frei | 90 % werden angerechnet |
| Ab 1.201 € | Kein Freibetrag | 100 % werden angerechnet |
Sonderregel für Auszubildende und Schüler: Für Azubis und Schüler in der Berufsschule gelten eigene, günstigere Regelungen. Hier können höhere Beträge anrechnungsfrei bleiben. Frag dein Jobcenter nach der für dich gültigen Regelung.
Hinweis zur neuen Bürgergeld-Erhöhung 2026: Zusammen mit den angepassten Regelsätzen solltest du auch die aktuellen Bürgergeld Regelsätze 2026 kennen, um dein Gesamteinkommen richtig einschätzen zu können.
Drei Rechenbeispiele
Damit du verstehst, wie die Anrechnung in der Praxis funktioniert, zeigen wir dir drei konkrete Beispiele:
Beispiel 1: Minijob mit 400 Euro
Du verdienst 400 Euro im Monat.
- Erste 100 Euro: komplett anrechnungsfrei
- Restliche 300 Euro: 20 % Freibetrag = 60 Euro frei
- Angerechnet werden: 240 Euro
- Dein Bürgergeld sinkt um 240 Euro
Ergebnis: Du hast 400 Euro Verdienst + (563-240) = 723 Euro Bürgergeld = insgesamt 1.123 Euro statt nur 563 Euro.
Beispiel 2: Teilzeit mit 700 Euro
Du verdienst 700 Euro im Monat.
- Erste 100 Euro: anrechnungsfrei
- 101-520 Euro (420 Euro): 20 % Freibetrag = 84 Euro frei
- 521-700 Euro (180 Euro): 30 % Freibetrag = 54 Euro frei
- Angerechnet werden: 420 × 0,80 + 180 × 0,70 = 336 + 126 = 462 Euro
Ergebnis: Dein Bürgergeld sinkt um 462 Euro. Du hast aber 700 Euro Verdienst dazu.
Beispiel 3: Kleiner Aushilfsjob mit 80 Euro
Du verdienst 80 Euro im Monat.
- Komplett anrechnungsfrei (unter 100 Euro)
- Bürgergeld bleibt unverändert
Ergebnis: Du bekommst weiterhin den vollen Regelsatz und 80 Euro on top.
Welche Jobs sind erlaubt?
Beim Bürgergeld gilt: Jede legale Beschäftigung ist erlaubt. Es gibt keine verbotenen Berufe oder Einschränkungen, solange die Arbeit legal und ordentlich versteuert ist. Das schließt ein:
- Minijobs (geringfügige Beschäftigung)
- Teilzeitstellen
- Selbstständige Tätigkeiten (Freiberufler, Gewerbe)
- Gelegenheitsjobs und Aushilfstätigkeiten
- Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Aufwandsentschädigungen
Was ist mit Schwarzarbeit? Schwarzarbeit ist verboten - nicht nur wegen des Bürgergeld-Bezugs, sondern generell. Wer Einkommen nicht meldet, riskiert Rückforderungen, Sanktionen und unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen.
Nebenverdienst beim Jobcenter melden
Das ist der wichtigste Punkt: Jeden Verdienst sofort melden. Das gilt auch für kleine Beträge, auch für einmalige Zahlungen und auch für Einnahmen aus Selbstständigkeit.
So meldest du deinen Nebenverdienst:
- Informiere dein Jobcenter schriftlich oder über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit
- Lege Nachweise vor: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Selbstständigkeit
- Tu das monatlich - nicht erst am Jahresende
Was passiert, wenn du nicht meldest? Das Jobcenter kann das Bürgergeld rückwirkend kürzen und bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern. In schwerwiegenden Fällen drohen Sanktionen oder sogar eine Strafanzeige wegen Leistungsbetrug. Es lohnt sich also absolut nicht, Einkommen zu verschweigen.
Mehr zu den Konsequenzen bei Pflichtverstößen liest du in unserem Artikel zum Steuerfreibetrag.
Was passiert bei zu viel Verdienst?
Wenn dein Einkommen so hoch wird, dass du keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hast, endet die Leistung automatisch. Der Grenzwert hängt von deiner individuellen Situation ab - Haushaltsgröße, Miete, Kosten der Unterkunft und weitere Faktoren spielen eine Rolle.
Sobald dein Einkommen über dieser Schwelle liegt, musst du das Bürgergeld aktiv beim Jobcenter abmelden. Du kannst es aber jederzeit erneut beantragen, wenn dein Einkommen wieder sinkt.
Tipp: Wenn du merkst, dass du demnächst mehr verdienst, informiere dein Jobcenter frühzeitig. So vermeidest du Überzahlungen, die du später zurückzahlen müsstest.
Bürgergeld und Selbstständigkeit
Selbstständige können ebenfalls Bürgergeld als Aufstockung beziehen, wenn ihr Gewinn zu gering ist. Dabei wird nicht der Umsatz, sondern der tatsächliche Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) als Einkommen gezählt.
Das Jobcenter verlangt dafür regelmäßige Einkommensnachweise - in der Regel monatliche Auswertungen. Da Selbstständige schwankende Einnahmen haben, wird das Bürgergeld entsprechend monatlich angepasst.
Offizielle Informationen
Alle aktuellen Regeln zum Thema Hinzuverdienst beim Bürgergeld findest du direkt bei der Bundesagentur für Arbeit:
🔗 Bundesagentur für Arbeit - Bürgergeld und Arbeit
Häufige Fragen (FAQ)
Einkommen bis zu 100 Euro monatlich bleibt komplett anrechnungsfrei. Für jeden Euro, den Sie darüber hinaus verdienen, gelten gestaffelte Freibeträge je nach genauer Verdiensthöhe.
Ja, Sie müssen jeden noch so kleinen Nebenverdienst sofort und unaufgefordert bei Ihrem Sachbearbeiter melden. Jegliche Versäumnisse können später zu empfindlichen Rückforderungen oder Strafen führen.
Grundsätzlich sind alle legalen beruflichen Tätigkeiten erlaubt. Das Wichtigste ist dabei nur die ordnungsgemäße Meldung beim Amt und die korrekte Anrechnung der geltenden Hinzuverdienstgrenzen auf den Regelsatz.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Offizielle Informationen
Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:
Zur offiziellen Seite (Bundesagentur für Arbeit)Verwandte Artikel
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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 1. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.