6 Min. LesezeitAktualisiert: 1. Juli 2026

Sonderausgaben Steuer 2026: Was Sie absetzen können

In der Einkommensteuererklärung wird strikt zwischen beruflichen und privaten Ausgaben getrennt. Werbungskosten oder Betriebsausgaben mindern die Steuer, weil sie zur Erzielung von Einkommen notwendig sind. Private Lebensführungskosten (Essen, Miete, Urlaub) interessieren das Finanzamt hingegen grundsätzlich nicht. Es gibt jedoch eine sehr wichtige Ausnahme: die Sonderausgaben. Der Staat erlaubt es Ihnen im Jahr 2026, bestimmte rein private Ausgaben steuerlich abzusetzen, weil diese Kosten gesellschaftlich erwünscht sind oder der existenziellen Vorsorge dienen. Wer versteht, welche Posten das Finanzamt hierunter fasst, kann sein zu versteuerndes Einkommen deutlich senken und eine stattliche Rückerstattung erzielen. In diesem Artikel geben wir Ihnen den kompletten Überblick über alle absetzbaren Sonderausgaben.

Was zählt zu den Sonderausgaben?

Das Steuerrecht teilt Sonderausgaben in zwei große Hauptkategorien ein: Die Vorsorgeaufwendungen und die "sonstigen Sonderausgaben". Zu den sonstigen Sonderausgaben gehört beispielsweise die Kirchensteuer. Diese ist in voller Höhe (100 Prozent) abziehbar. Ebenso verhält es sich mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Spenden bis zu 300 Euro können Sie sogar ohne Spendenquittung (nur mit Kontoauszug) belegen. Auch Kosten für die Erstausbildung (z.B. ein Erststudium direkt nach dem Abitur) können bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ein weiterer sehr wichtiger Posten für Familien sind die Kinderbetreuungskosten: Hier dürfen Sie zwei Drittel der Aufwendungen (z. B. für Kita, Kindergarten, Hort oder Tagesmutter) bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind abziehen. Auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ex-Partner können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben (Realsplitting) eingetragen werden.

Vorsorgeaufwendungen: Der größte Posten

Der mit Abstand gewichtigste und finanziell lohnenswerteste Bereich der Sonderausgaben sind die Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen in erster Linie Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Basis-Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung. Diese Beiträge sind grundsätzlich in voller Höhe steuerlich abziehbar, da sie das absolute Existenzminimum absichern. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (oder berufsständischen Versorgungswerken) gehören hierher. Im Jahr 2026 sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro (bei Verheirateten der doppelte Betrag) zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall- und privaten Haftpflichtversicherung sind ebenfalls absetzbar, fallen aber unter einen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro für Arbeitnehmer), der durch die Krankenversicherung oft schon komplett ausgeschöpft ist.

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag

Um den Sachbearbeitern in den Finanzämtern die Prüfung von Kleinbeträgen zu ersparen, gewährt der Fiskus jedem Steuerzahler vollautomatisch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag. Dieser fällt jedoch im Vergleich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro bei den Werbungskosten) fast schon lächerlich gering aus: Er liegt bei gerade einmal 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete. Da fast jeder Arbeitnehmer bereits durch die Kirchensteuer oder eine private Haftpflichtversicherung deutlich höhere Kosten hat, wird dieser Pauschbetrag in der Praxis fast immer weit überschritten. Es ist daher für Sie zwingend notwendig, Ihre tatsächlichen Sonderausgaben (wie Spenden oder Kinderbetreuung) aktiv in der Steuererklärung anzugeben.

Wo werden sie in der Erklärung eingetragen?

Bei der Steuererklärung mit ELSTER oder einer kommerziellen Software sind die Sonderausgaben auf mehrere digitale Anlagen verteilt. Ihre Versicherungsbeiträge (Krankenkasse, Rente) tragen Sie in die "Anlage Vorsorgeaufwand" ein. Ein riesiger Vorteil für Arbeitnehmer: Wenn Sie den Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) nutzen, ruft das Finanzamt all diese Versicherungsbeiträge automatisch bei Ihrem Arbeitgeber und den Krankenkassen ab und trägt sie für Sie in die Formulare ein. Spenden, Kirchensteuer und Unterhaltsleistungen gehören hingegen in den "Hauptvordruck" (Mantelbogen) unter den Abschnitt Sonderausgaben. Die Kosten für Kita und Kindergarten müssen in die "Anlage Kind" eingetragen werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Es sind private Ausgaben, die gesetzlich steuerlich absetzbar sind, obwohl sie überhaupt nicht beruflich veranlasst sind. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer und gemeinnützige Spenden.

Der entsprechende Pauschbetrag beträgt 36 Euro für Alleinstehende und 72 Euro für Verheiratete im gesamten Kalenderjahr. Da dies sehr wenig ist, lohnt es sich für fast jeden, die echten Kosten anzugeben.

Sie werden in der dafür vorgesehenen Anlage Sonderausgaben sowie der Anlage Vorsorgeaufwand der jährlichen Steuererklärung eingetragen. Im elektronischen Portal ELSTER sind diese Formulare klar strukturiert.

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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 1. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.