6 Min. LesezeitAktualisiert: 1. Juli 2026

Abzweigungsantrag Kindergeld 2026: Wann und wie stellen?

Das Kindergeld wird immer an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt - nicht direkt an das Kind selbst. In manchen Situationen ist das jedoch problematisch: zum Beispiel wenn die Eltern das Geld nicht für den Unterhalt des Kindes verwenden oder wenn das Kind volljährig ist und auf das Geld angewiesen wäre. Für genau diese Fälle gibt es den Abzweigungsantrag - eine Möglichkeit, das Kindergeld direkt an das Kind auszahlen zu lassen.


Was ist ein Abzweigungsantrag?

Der Abzweigungsantrag ermöglicht es, dass das Kindergeld nicht an den kindergeldberechtigten Elternteil geht, sondern direkt an das Kind. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 74 Einkommensteuergesetz (EStG).

Hintergrund: Das Kindergeld dient dem Unterhalt des Kindes - es soll den Lebensunterhalt des Kindes mitfinanzieren. Wenn die Eltern dieser Pflicht nicht nachkommen und das Geld stattdessen für eigene Zwecke verwenden, kann das Kind verlangen, dass es direkt beliefert wird.

Die Abzweigung ist auch dann möglich, wenn das Kind volljährig ist, bei den Eltern wohnt und die Eltern keinen Barunterhalt zahlen, weil das Kind selbst für seinen Lebensunterhalt zuständig ist.

Mehr zu den Altersgrenzen des Kindergelds findest du in unserem Artikel Kindergeld wie lange.


Wann ist eine Abzweigung möglich?

Die Familienkasse kann das Kindergeld abzweigen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

1. Elternteil kommt Unterhaltspflicht nicht nach Wenn der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, keine oder nicht ausreichende Unterhaltsleistungen an das Kind erbringt, kann das Kind die Abzweigung beantragen. Die Eltern müssen grundsätzlich Unterhalt zahlen - wenn sie das nicht tun und das Kindergeld trotzdem behalten, geht das zu Lasten des Kindes.

2. Kind lebt von den Eltern getrennt Wenn ein volljähriges Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, die Eltern aber weiterhin Kindergeld beziehen und keinen Barunterhalt zahlen, kann eine Abzweigung sinnvoll sein.

3. Elternteil zahlt keinen Unterhalt, obwohl er könnte Wenn ein Elternteil wirtschaftlich in der Lage wäre, Unterhalt zu zahlen, es aber nicht tut und stattdessen das Kindergeld behält.


Wer kann den Antrag stellen?

In der Praxis sind zwei Gruppen antragsberechtigt:

Das volljährige Kind selbst: Ab 18 Jahren kann das Kind direkt bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen. Das ist der häufigste Fall. Das Kind beantragt, dass das Kindergeld auf sein eigenes Konto überwiesen wird, statt auf das Konto der Eltern.

Dritte, die Unterhalt leisten: Wenn jemand anderes - zum Beispiel ein Sozialträger, ein Pflegefamilienmitglied oder eine Unterhaltsvorschusskasse - Unterhaltsleistungen für das Kind erbringt und die Eltern das Kindergeld behalten, können auch diese Dritten einen Abzweigungsantrag stellen.


Abzweigungsantrag Schritt für Schritt

So stellst du als volljähriges Kind den Abzweigungsantrag:

Schritt 1: Antrag auf Abzweigung formulieren Du brauchst kein offizielles Formular - ein formloses Schreiben an die Familienkasse genügt. Wichtig ist, dass du folgendes angibst:

  • Deinen vollständigen Namen und dein Geburtsdatum
  • Die Kindergeldnummer (falls bekannt - steht auf Schreiben der Familienkasse, die an die Eltern gehen)
  • Den Namen und die Adresse des Elternteils, der das Kindergeld bezieht
  • Die Begründung: warum du die Abzweigung beantragst
  • Deine eigene IBAN für die zukünftige Auszahlung

Schritt 2: Nachweise beifügen Je nach Begründung brauchst du unterschiedliche Nachweise:

  • Meldebescheinigung (Nachweis, dass du nicht mehr bei den Eltern wohnst)
  • Kontoauszüge oder andere Belege, die zeigen, dass keine Unterhaltsleistungen erfolgen
  • Ggf. Bescheinigungen über eigene Ausgaben (Mietvertrag, Schulbescheinigung etc.)

Schritt 3: Antrag einreichen Schicke das Schreiben mit allen Unterlagen an die zuständige Familienkasse - per Post, per Fax oder über das Online-Portal.

Schritt 4: Stellungnahme der Eltern Die Familienkasse hört in der Regel auch den Elternteil an, der das Kindergeld bezieht. Dieser hat die Möglichkeit, die Abzweigung zu kommentieren oder Belege einzureichen, dass er sehr wohl Unterhalt zahlt.


Was passiert nach der Antragstellung?

Die Familienkasse prüft den Antrag und gibt beiden Seiten - Kind und Elternteil - Gelegenheit zur Stellungnahme. Das kann einige Wochen dauern.

Wenn die Abzweigung genehmigt wird: Das Kindergeld wird ab dem folgenden Monat direkt auf das Konto des Kindes überwiesen. Der Elternteil erhält keine weiteren Zahlungen mehr.

Wenn der Antrag abgelehnt wird: Die Familienkasse begründet die Ablehnung schriftlich. Du hast dann das Recht, Widerspruch einzulegen - innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids. Bei weiterer Ablehnung ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich.

Kann die Abzweigung wieder aufgehoben werden? Ja - wenn sich die Situation ändert (z.B. wenn die Eltern wieder Unterhalt zahlen oder das Kind wieder bei den Eltern einzieht), kann die Abzweigung aufgehoben werden. Beide Seiten können das beantragen.


Praktische Tipps zum Abzweigungsantrag

Tipp 1: Kommunikation dokumentieren Wenn du versuchst, mit deinen Eltern über Unterhalt zu sprechen, und diese ablehnen - dokumentiere das schriftlich. SMS, E-Mails oder Briefe können später als Nachweis dienen.

Tipp 2: Hilfe holen Wenn du dir unsicher bist oder das Verhältnis zu deinen Eltern sehr angespannt ist, hol dir Unterstützung bei einem Sozialverband, der Schuldnerberatung oder dem Jugendamt. Viele bieten kostenlose Erstberatung an.

Tipp 3: Familienkasse früh kontaktieren Warte nicht, bis du in finanzielle Not gerätst. Je früher du den Antrag stellst, desto früher kann das Geld auf dein Konto fließen.

Mehr zu den Anlaufstellen für Kindergeld-Fragen findest du in unserem Artikel zur Familienkasse Kindergeld.


Abzweigung vs. Unterhaltsklage

Der Abzweigungsantrag ist kein Ersatz für eine Unterhaltsklage. Er sorgt nur dafür, dass das bereits vorhandene Kindergeld an das Kind geht - nicht daran, dass die Eltern mehr zahlen.

Wenn du zusätzlichen Unterhalt durchsetzen möchtest, müsstest du zivilrechtlich gegen die Eltern vorgehen - das ist ein eigenes Verfahren vor dem Familiengericht. Für beide Wege gleichzeitig kannst du rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Mehr zur Beantragung von Kindergeld findest du in unserem Artikel Kindergeld beantragen.


Offizielle Informationen

Alle Informationen zur Abzweigung des Kindergelds findest du bei der Familienkasse:

🔗 Familienkasse - Kindergeld und Abzweigung


Häufige Fragen (FAQ)

Damit kann das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden, statt an die Eltern, zum Beispiel wenn diese ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

In der Regel stellt das bereits volljährige Kind selbst den entsprechenden schriftlichen Antrag direkt bei der für seinen Wohnort lokal zuständigen Familienkasse.

Er wird in der Regel dann genehmigt, wenn lückenlos nachgewiesen werden kann, dass die leiblichen Eltern die staatliche Zahlung nicht bestimmungsgemäß für den Unterhalt des Kindes verwenden oder weiterleiten.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Offizielle Informationen

Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:

Zur offiziellen Seite (Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit))

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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 1. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.