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Kindergeld wie lange? Altersgrenzen 2026 im Überblick
„Mein Kind ist bald 18 - bekomme ich dann noch Kindergeld?" Diese Frage stellen sich viele Eltern. Die Antwort hängt davon ab, was dein Kind nach dem 18. Geburtstag macht: Geht es zur Schule, macht eine Ausbildung oder studiert es, läuft das Kindergeld in der Regel weiter. Wir erklären alle Altersgrenzen und Sonderregeln im Überblick.
Kindergeld Altersgrenzen 2026 im Überblick
| Situation des Kindes | Altersgrenze für Kindergeld |
|---|---|
| Kind ohne Ausbildung (unter 21, arbeitssuchend) | bis 21. Geburtstag |
| Kind in Schulausbildung | bis 25. Geburtstag |
| Kind in Berufsausbildung (Ausbildung, Lehre) | bis 25. Geburtstag |
| Kind im Studium | bis 25. Geburtstag |
| Übergangszeit (max. 4 Monate) | bis 25. Geburtstag |
| Kind mit Behinderung (bei Bedürftigkeit) | unbegrenzt |
| Kind ohne jede Ausbildung (über 18) | kein Anspruch |
Die Grundregel lautet: Ab dem 18. Geburtstag endet das Kindergeld automatisch - es sei denn, das Kind befindet sich in einer Ausbildung, einem Studium oder einer Übergangszeit.
Du musst diese Situationen der Familienkasse aktiv melden, damit das Kindergeld weiterläuft.
Kindergeld während der Schulzeit
Solange dein Kind die Schule besucht - egal ob allgemeinbildende Schule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Berufsschule -, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.
Das gilt für:
- Schüler in Deutschland
- Schüler im Ausland (z.B. Auslandsschule, wenn zeitlich begrenzt)
- Schüler an privaten Schulen
Die Familienkasse verlangt in regelmäßigen Abständen eine Schulbescheinigung, die der Schule ausgestellt wird. Diese muss jährlich oder auf Anfrage eingereicht werden. Wenn du keine Schulbescheinigung einreichst, kann die Familienkasse das Kindergeld einstellen.
Kindergeld während Ausbildung und Studium
Wer nach der Schule eine Berufsausbildung beginnt oder studiert, behält den Kindergeldanspruch - ebenfalls bis maximal 25 Jahre.
Für Auszubildende: Die Familienkasse braucht regelmäßig eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder eine Kopie des Ausbildungsvertrags. Wichtig: Das Einkommen des Kindes spielt beim Kindergeld grundsätzlich keine Rolle mehr - die frühere Einkommensgrenze von 8.004 Euro wurde abgeschafft.
Für Studierende: Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule reicht als Nachweis. Auch hier spielt das Einkommen des Kindes (z.B. aus einem Nebenjob) keine Rolle für den Kindergeldanspruch.
Zweitstudium und Masterstudium: Auch ein Masterstudium nach dem Bachelor gilt als erstmalige Berufsausbildung und berechtigt weiterhin zum Kindergeldbezug - solange das Kind jünger als 25 ist.
> Oft gefragt: Gibt es Kindergeld trotz Nebenjob?
> Lies auch unseren Ratgeber zum Kindergeld für Studenten.
Übergangszeiten - Wann läuft das Kindergeld weiter?
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt es oft kurze Pausen - zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn oder zwischen Bachelor und Master. In diesen Übergangszeiten läuft das Kindergeld automatisch weiter, wenn die Pause nicht länger als 4 Monate dauert.
Typische Übergangszeiten:
- Nach dem Abitur, während auf einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz gewartet wird
- Zwischen zwei Ausbildungsgängen (z.B. Ausbildung abgeschlossen, Studium beginnt im Oktober)
- Nach einer Ausbildung, während eine weitere Qualifikation vorbereitet wird
Du musst der Familienkasse mitteilen, dass eine Übergangszeit vorliegt und wann die nächste Ausbildung beginnt. Wenn die Übergangszeit länger als 4 Monate dauert, endet der Anspruch.
Kindergeld bei Studienabbruch oder Wechsel
Was passiert, wenn dein Kind das Studium abbricht oder die Ausbildung wechselt?
Studienabbruch: Wenn dein Kind das Studium abbricht, endet der Kindergeldanspruch mit dem Monat des Abbruchs. Du musst das der Familienkasse sofort melden. Wird das Kindergeld weiterhin gezahlt, obwohl kein Anspruch mehr besteht, muss der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet werden.
Ausbildungs- oder Studienwechsel: Bei einem Wechsel - zum Beispiel von einem Studienfach ins andere oder von einer Ausbildung in eine andere - besteht weiterhin Anspruch, wenn der Wechsel im ersten Ausbildungsabschnitt erfolgt und plausible Gründe vorliegen. Die Familienkasse prüft den Einzelfall.
Was zählt als „erste Berufsausbildung": Seit einer wichtigen Änderung im Steuerrecht gilt: Das Kindergeld läuft weiter, solange das Kind seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium noch nicht abgeschlossen hat. Nach dem Abschluss - also nach dem ersten Berufsabschluss - gibt es das Kindergeld nur noch, wenn das Kind daneben nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Was passiert nach der Altersgrenze?
Mit dem 25. Geburtstag endet der Kindergeldanspruch in jedem Fall - egal ob das Kind noch studiert oder in der Ausbildung ist. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Obergrenze, außer bei Kindern mit dauerhafter Behinderung.
Kind mit Behinderung: Wenn dein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, besteht der Kindergeldanspruch ohne Altersgrenze weiter. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Die Familienkasse verlangt entsprechende ärztliche Nachweise.
Kindergeld bei arbeitssuchenden Kindern unter 21
Eine Sonderregel gilt für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, die keine Ausbildung machen und keine Arbeit haben, sich aber aktiv um einen Ausbildungsplatz bemühen:
Solange das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld - bis zum 21. Geburtstag.
Diese Regel ist wichtig für Jugendliche, die nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz finden. Damit die Eltern weiterhin Kindergeld bekommen, muss das Kind aktiv arbeitssuchend gemeldet sein.
Die Höhe des Kindergelds für all diese Fälle findest du in unserem Artikel zur Kindergeld Höhe 2026.
Meldepflichten gegenüber der Familienkasse
Als Elternteil bist du verpflichtet, der Familienkasse alle relevanten Änderungen zu melden:
- Schulabschluss des Kindes
- Beginn und Ende von Ausbildung oder Studium
- Studienabbruch oder Wechsel
- Heirat des Kindes (beendet in bestimmten Fällen den Anspruch)
- Aufnahme einer Vollzeittätigkeit
Wenn du Änderungen nicht meldest, kann die Familienkasse zu viel gezahltes Kindergeld zurückfordern. Das kann schnell mehrere hundert Euro betragen.
Alle Informationen zur Beantragung findest du im Artikel Kindergeld beantragen.
Offizielle Informationen
Alle aktuellen Regelungen zu den Altersgrenzen findest du direkt bei der Familienkasse:
🔗 Familienkasse - Wie lange gibt es Kindergeld?
Häufige Fragen (FAQ)
Die Grundsicherung wird für jedes Kind zunächst grundsätzlich und ohne Bedingungen bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Befindet sich der Nachwuchs danach weiter in Schule, Berufsausbildung oder einem Vollzeit-Studium, verlängert sich der Anspruch längstens bis zum 25. Geburtstag.
Ja, das Gesetz sieht vor, dass in sogenannten Zwangspausen und unvermeidbaren Übergangszeiten zwischen einem Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung von maximal bis zu vier vollen Kalendermonaten das Geld zur Überbrückung weiterhin normal gezahlt wird.
Wenn ein junger Erwachsener sein Studienfach wechselt oder eine begonnene Ausbildung abbricht und eine neue sucht, gibt es unter bestimmten zeitlichen Voraussetzungen weiterhin staatliche Unterstützung. Wichtig ist jedoch, jeden Wechsel sofort schriftlich der Familienkasse zu melden.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Offizielle Informationen
Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:
Zur offiziellen Seite (Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit))Verwandte Artikel
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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 1. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.