8 Min. LesezeitAktualisiert: 3. Juli 2026

Kindergeld Pflegekind 2026: Anspruch für Pflegeeltern

Wer ein Pflegekind aufnimmt, übernimmt große Verantwortung, und stellt sich oft die Frage: Haben wir als Pflegeeltern auch Anspruch auf Kindergeld? Die Antwort ist ja, aber es gibt klare Voraussetzungen. Dieser Artikel erklärt, wann Pflegeeltern Kindergeld erhalten können, wie es sich vom Pflegegeld unterscheidet und wie der Antrag gestellt wird.


Kindergeld für Pflegekinder - Grundregel

Pflegeeltern können Kindergeld für ein Pflegekind bekommen, das ist im Einkommensteuergesetz ausdrücklich geregelt. Pflegekinder werden steuerrechtlich wie eigene Kinder behandelt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Es gibt hier eine klare gesetzliche Definition, was ein "Pflegekind" im Sinne des Kindergeldrechts ist. Nicht jede Betreuungsform zählt automatisch dazu.

Ein Pflegekind im Sinne des Kindergeldrechts ist ein Kind, das:

  • mit den Pflegeeltern in einem gemeinsamen Haushalt lebt,
  • dauerhaft dort aufgenommen wurde (kein kurzfristiger oder zeitlich begrenzter Aufenthalt),
  • von den Pflegeeltern auf eigene Kosten unterhalten und erzogen wird,
  • und zu den Pflegeeltern ein familienähnliches Band besteht.

Das bedeutet: Wer ein Kind nur für einige Wochen oder in einer Kurzzeitpflege betreut, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Die dauerhafte Aufnahme ins Haushalt ist entscheidend.


Voraussetzungen für Pflegeeltern

Für den Kindergeldanspruch als Pflegeelternteil müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Dauerhafter gemeinsamer Haushalt Das Pflegekind muss dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern leben. Ein regelmäßiger Wochenendaufenthalt reicht nicht aus. In der Praxis spricht man von dauerhafter Aufnahme, wenn das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat.

2. Eigene Kostenübernahme Die Pflegeeltern müssen das Kind auf eigene Kosten versorgen, also Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Erziehung selbst finanzieren. Wenn der Staat (z.B. das Jugendamt) alle Kosten übernimmt, entfällt dieser Anspruchsgrund.

3. Familienähnliche Beziehung Es muss ein Band bestehen, das dem Verhältnis zwischen Eltern und Kind ähnelt. Das ist bei einer genehmigten Pflegschaft durch das Jugendamt in der Regel gegeben.

4. Kein Verwandtschaftsverhältnis als Grundlage Wenn das Kind zum Beispiel beim Großelternteil lebt, gilt das im Regelfall als Großelternverhältnis, nicht als Pflegeverhältnis. Hier gelten andere Regelungen.

Informationen zur Beantragung von Kindergeld generell findest du unter Kindergeld beantragen.


Kindergeld vs. Pflegegeld - Was ist was?

Viele Pflegeeltern verwechseln Kindergeld und Pflegegeld, dabei sind das zwei völlig verschiedene Leistungen:

KindergeldPflegegeld
ZweckStaatliche Familienleistung für alle ElternFinanzielle Unterstützung für Pflegeeltern
ZahlerFamilienkasse (Bundesagentur für Arbeit)Jugendamt oder Träger
Betrag 2026255 Euro/Monat pro KindVariiert je nach Bundesland und Alter
SteuerpflichtNicht steuerpflichtigNicht steuerpflichtig
AnspruchAlle Eltern (auch Pflegeeltern bei Voraussetzungen)Nur zugelassene Pflegeeltern

Das Pflegegeld ist eine zusätzliche Leistung, es ersetzt oder ergänzt nicht das Kindergeld. Wenn Pflegeeltern beide Leistungen bekommen können, erhalten sie auch beide.

Aktuelle Informationen zur Kindergeldhöhe findest du unter Kindergeld Höhe 2026.


Wie beantragen Pflegeeltern Kindergeld?

Der Antrag auf Kindergeld läuft auch für Pflegeeltern über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Prozess ist ähnlich wie bei leiblichen Eltern, mit einigen zusätzlichen Unterlagen.

Benötigte Unterlagen für Pflegeeltern:

  • Ausgefüllter Kindergeldantrag (Formular KG1)
  • Geburtsurkunde des Pflegekindes
  • Pflegevertrag oder Beschluss des Jugendamts zur Pflegschaft
  • Meldebescheinigung des Pflegekindes (mit Hauptwohnsitz bei den Pflegeeltern)
  • Nachweis des gemeinsamen Haushalts

Die Familienkasse prüft dann, ob die Voraussetzungen für ein Pflegekind im Sinne des Kindergeldrechts erfüllt sind.

Tipp: Wenn das Jugendamt die Unterbringung offiziell genehmigt hat und einen Pflegevertrag ausgestellt hat, ist die Voraussetzung in der Regel erfüllt. In solchen Fällen ist der Antrag meist unkompliziert.

Mehr zur Rolle des Pflegegeldes im System der Pflegeunterstützung findest du unter Pflegegeld Stufe 2.


Was wenn leibliche Eltern auch Kindergeld beanspruchen?

Hier gilt eine klare Regel: Kindergeld wird für ein Kind immer nur einmal ausgezahlt. Es kann nicht gleichzeitig an Pflegeeltern und leibliche Eltern gezahlt werden.

Wenn sowohl Pflegeeltern als auch leibliche Eltern Kindergeld beantragen, muss die Familienkasse entscheiden, wer vorrangig berechtigt ist. Die Entscheidung hängt davon ab, bei wem das Kind tatsächlich lebt und wer es versorgt.

Grundsatz der Vorrangigkeit: Die Pflegeeltern haben Vorrang vor den leiblichen Eltern, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt und von ihnen versorgt wird. Die leiblichen Eltern können in diesem Fall kein Kindergeld beanspruchen, zumindest solange das Kind bei den Pflegeeltern lebt.

Wenn das Kind zurück zu den leiblichen Eltern zieht, erlischt der Anspruch der Pflegeeltern und die leiblichen Eltern können wieder Kindergeld beantragen.


Steuerliche Behandlung von Pflegekindern

Pflegekinder werden im Steuerrecht ähnlich wie leibliche Kinder behandelt. Das bedeutet konkret: Pflegeeltern, die das Kindergeld beziehen, können in ihrer Steuererklärung auch den Kinderfreibetrag für das Pflegekind geltend machen – sofern das Finanzamt die günstigere Variante ermöglicht.

Darüber hinaus können Kosten für Kinderbetreuung (z.B. Tagesmutter, Kindergarten, Hort) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden – bis zu 2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dies gilt auch für Pflegeeltern.

Für die steuerliche Behandlung des Kindergelds in der Steuererklärung lesen Sie unseren Artikel Kindergeld in der Steuererklärung.

Kindergeld bei Kurzzeitpflege und vorbereitender Pflegschaft

Nicht jede Betreuungsform begründet den Kindergeldanspruch für Pflegeeltern. Klare Abgrenzung:

  • Kurzzeitpflege (wenige Wochen bis einige Monate): Kein Anspruch auf Kindergeld. Die Aufnahme gilt nicht als dauerhaft.
  • Bereitschaftspflege (Kind für unbestimmte Zeit, bis Dauerpflegefamilie gefunden): Hängt vom Einzelfall ab. Hier entscheidet die Familienkasse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Dauerpflegschaft (Kind soll dauerhaft in der Pflegefamilie bleiben): Anspruch auf Kindergeld ist hier in der Regel gegeben.

Im Zweifelsfall sollten Pflegeeltern die Situation mit der Familienkasse klären, bevor sie einen Antrag stellen, um eine spätere Rückforderung zu vermeiden.

Was passiert, wenn die Pflegschaft aufgelöst wird?

Endet die Pflegschaft – etwa weil das Kind zurück zu den leiblichen Eltern zieht oder in eine andere Pflegefamilie wechselt – erlischt der Anspruch auf Kindergeld für die bisherigen Pflegeeltern sofort. Diese Änderung muss unverzüglich der Familienkasse gemeldet werden.

Wird das Ende der Pflegschaft nicht gemeldet und die Familienkasse zahlt weiter, entsteht eine Rückforderungsanspruch. Informationen dazu finden Sie im Artikel Kindergeld Rückforderung.

Fazit: Kindergeld für Pflegekinder 2026

Pflegeeltern haben einen gleichwertigen Anspruch auf Kindergeld wie leibliche Eltern – wenn das Pflegekind dauerhaft im Haushalt lebt, dort seinen Lebensmittelpunkt hat und die Pflegeeltern es auf eigene Kosten betreuen. Wichtig: Immer zuerst mit der Familienkasse sprechen und sicherstellen, dass der Pflegevertrag und die offizielle Genehmigung des Jugendamts vorliegen.

Zusätzlich zum Kindergeld können Pflegeeltern auch das Pflegegeld vom Jugendamt beziehen. Diese Leistungen sind komplementär und schließen sich nicht aus.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit sowie an das zuständige Jugendamt. Gesetzliche Grundlagen auf gesetze-im-internet.de.

Offizielle Informationen

Alle offiziellen Regelungen zum Kindergeld für Pflegekinder findest du bei der Familienkasse:

🔗 Familienkasse - Kindergeld

🔗 Einkommensteuergesetz § 32 (Pflegekinder)


Häufige Fragen (FAQ)

Ja, Pflegeeltern können Kindergeld beantragen wenn das Pflegekind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt und sie es auf eigene Kosten versorgen.

Das Familiengeld ist eine pauschale staatliche Familienleistung zur Grundsicherung für alle Eltern. Das Pflegegeld hingegen ist eine komplett separate, oft kommunale Zahlung, die als zusätzliche finanzielle Aufwandsentschädigung speziell für den besonderen Aufwand von Pflegeeltern gedacht ist.

Nein, diese staatliche Leistung für ein bestimmtes Kind wird vom Staat grundsätzlich immer nur genau ein einziges Mal im Monat ausgezahlt. Dies geschieht dann entweder an die aktuell betreuenden Pflegeeltern oder an die leiblichen Eltern.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Offizielle Informationen

Für verbindliche Auskünfte besuche die offizielle Seite:

Zur offiziellen Seite (Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit))

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Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 3. Juli 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.